• Beurlaubung

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          Ein Schüler oder eine Schülerin kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung ist durch die Sorgeberechtigten rechtzeitig und schriftlich bei der Schule zu beantragen. 

          Beurlaubungsgründe sind:

          • Konfessionsgründe, z.B. Taufe, Konfirmation
          • wichtige persönliche oder familiäre Gründe, z.B. Eheschließung, Todesfall
          • Teilnahme an sportlichen und wissenschaftlichen Wettbewerbe
          • Teilnahme an Heilkuren, wenn sie von einer Krankenkasse befürwortet sind

          Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen von bis zu 2 Tagen ist der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin und von mehr als zwei Tagen die Schulleitung. 

          Anträge auf Beurlaubung sind auf formlosen Antrag mit allen Unterlagen (z.B. Kurbestätigung) bei der Klassenleitung oder Schulleitung einzureichen.

          Der versäumte Unterrichtsstoff muss nachgearbeitet werden. Dies liegt in der Verantwortung der Eltern.